Private Krankenanstalten

Private Krankenanstalten in Niederösterreich

Die Errichtung und der Betrieb von privaten Krankenanstalten (z.B. Sonderkrankenanstalten, selbständige Ambulatorien, etc.) bedarf einer Bewilligung der Landesregierung nach dem NÖ KAG.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den nachstehenden Downloads:

Leitfaden Hochbau und Hygiene - Planung, Errichtung und Betrieb von NÖ Krankenanstalten (PDF-Datei, 416kb)

Leitfaden für die Errichtung und den Betrieb eines selbständigen Ambulatoriums (PDF-Datei, 154kb)

Leitfaden für die Errichtung und den Betrieb einer Sonderkrankenanstalt (PDF-Datei, 154kb)

Leitfaden des sicherheitstechnischen Amtssachverständigen (PDF-Datei, 540kb)
 

weiterführende Links

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesundheitsrecht 
Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15671
Fax: 02742/9005-12785
Letzte Änderung dieser Seite: 5.3.2024
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