20.02.2019 | 12:27

Hoher Andrang bei der Schuldnerberatung NÖ im Jahr 2018

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 brachte Erleichterung für Entschuldung und großen Andrang auf Beratungseinrichtungen mit sich

Von links nach rechts: Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Geschäftsführer Michael Lackenberger und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig präsentierten die Jahresbilanz 2018 der NÖ Schuldnerberatung
Von links nach rechts: Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Geschäftsführer Michael Lackenberger und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig präsentierten die Jahresbilanz 2018 der NÖ Schuldnerberatung© NLK BurchhartDiese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Gemeinsam mit Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und mit Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig präsentierte Michael Lackenberger, Geschäftsführer der Schuldnerberatung NÖ, am heutigen Vormittag die Ergebnisse und Erkenntnisse der Jahresbilanz 2018 der Schuldnerberatung NÖ. „Das abgelaufene Jahr 2018 war für die Schuldnerberatung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein herauforderndes. Das mit November 2017 in Kraft getretene Insolvenzrechtsänderungsgesetz brachte zwar einige Erleichterungen für eine Entschuldung mit sich, jedoch auch großen Andrang an die Beratungseinrichtungen“, so Teschl-Hofmeister und Königsberger-Ludwig.

„Die Anzahl der betreuten Personen ist im letzten Jahr von 4.130 betreuten Personen auf 4.316 Personen angestiegen. Der Großteil davon war zwischen 36 und 50 Jahre alt“, erklärt Landesrätin Teschl-Hofmeister. Als Hauptgründe der Verschuldung gelten neben der Arbeitslosigkeit bzw. der Einkommensverschlechterung, die Selbstständigkeit, die Scheidung bzw. Trennung, aber auch das Konsumverhalten der Betroffenen.

„Die Durchschnittsverschuldung der Klientinnen und Klienten der Schuldnerberatung NÖ lag im Jahr 2018 bei 101.137 Euro. Frauen waren im Schnitt mit 61.827 Euro verschuldet, Männer hingegen mit 130.322 Euro“, informierte Königsberger-Ludwig. Zudem wies die Landesrätin hin, dass es besonders wichtig sei, rasch zu handeln, wenn man in die Schuldenfalle tappe, weil ansonsten die Probleme nur größer werden würden.

Der große Andrang auf die Beratungseinrichtungen war größtenteils auf gescheiterte Ex-UnternehmerInnen mit hohen Verbindlichkeiten, die die Mindestquote bei der Rückzahlung von 10% vor der Gesetzesnovelle nicht geschafft hätten, aber auch Personen mit geringem Einkommen, geschuldet. „Für diese Personen ist die neue Rechtslage eine echte Chance für eine Entschuldung, weil es bisher für viele einfach nicht möglich war, eine Privatinsolvenz zu beantragen. Einfach weil sie die Mindestquote im Abschöpfungsverfahren nicht erfüllen konnten“, erklären die beiden zuständigen Regierungsmitglieder.

Folgen der großen Nachfrage an Beratungsangeboten sind derzeit verhältnismäßig lange Wartezeiten auf einen Beratungstermin, wie Geschäftsführer Michael Lackenberger erklärt: „Sorgen bereitet uns die aufgrund der großen Nachfrage angestiegene Wartefrist auf einen Erstberatungstermin von derzeit zirka 6 bis 8 Wochen. Um diese Zeit sinnvoll nutzen zu können werden wir im zweiten Quartal 2019 ein neues Online-Angebot starten, durch welches es unseren Klienten ermöglicht wird, selbst automationsunterstützte Schreiben wie z. B. Saldoauskünfte zu erstellen und somit bereits mit aktuellen Daten zum Termin zur Schuldnerberatung zu kommen.“

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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