Tagesmütter & Tagesväter
Familiär, flexibel und individuell - Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder in familiärer Atmosphäre, können auf Bedürfnisse optimal eingehen und den Tagesablauf kindgerecht und flexibel gestalten. Das Land bietet unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zu den Betreuungskosten.
Im Rahmen des blau-gelben Familienpaketes sind mit 1. September 2018 neue Richtlinien in Kraft getreten. Vom Land Niederösterreich und von derjenigen Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Hauptwohnsitz des Kindes oder Jugendlichen gelegen ist, erhalten die Tagesmütter/-väter-Rechtsträger, bei Vorliegen eines Bedarfes im Sinne des Gesetzes, für jedes von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreute Kind, sofern die Gemeinde keinen Kindergartenplatz zur Verfügung stellt, einen Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand sowie zum Schulungsaufwand und zum Aufwand für begleitende Kontrolle und Supervision in Höhe von je 30 Euro monatlich. Für Kinder unter drei Jahren gewährt das Land Niederösterreich einen erhöhten Zuschuss in Höhe von € 37,50 monatlich. Für diese Altersgruppe entfällt die Bedarfsfeststellung durch die Hauptwohnsitzgemeinde.
Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018
Neue Richtlinie zur Förderung von Tagesmütter/-vätern in Niederösterreich seit 25. Mai 2018.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tagesmütter und Tagesväter
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Haus 13
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/13237
Fax: 02742/9005-13595