Veterinärwesen

Die erste Instanz für den Vollzug des Veterinärwesens und damit die direkte Anlaufstelle für die Problemlösung vor Ort, sind die Amtstierärzte in den Verwaltungsbezirken. In Niederösterreich sind alle Bezirkshauptmannschaften und Magistrate der Städte mit eigenem Statut mit Amtstierärzten besetzt. Diese stehen zu den Amtsstunden für Anfragen im Rahmen der amtstierärztlichen Aufgabengebiete und Problemstellung zur Verfügung.

Außerhalb der Amtsstunden der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate der Städte mit eigenem Statut steht in jedem Viertel Niederösterreichs ein Amtstierarzt im Rahmen der Rufbereitschaft für Notfälle zur Verfügung.

Die Erreichbarkeit können Sie über die nächstgelegene Polizeidienststelle erfragen.

Der öffentliche Veterinärdienst erfüllt ein breites Spektrum an Aufgaben in der Tierhaltung und in der Lebensmittelproduktion:

  • Überwachung der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Tierseuchenbekämpfung
  • Überwachung des Tierverkehrs und des Verkehrs mit tierischen Produkten
  • Kontrolle der Tierhaltung
  • Kontrolle der Tierzucht
  • Kontrolle des Tiertransportes
  • Kontrolle des Tierschutzes
  • Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln
  • Überwachung der Entsorgung von tierischen Abfällen und der Tierkörperbeseitigung
  • Aufsicht über die tierärztlichen Ordinationen und Hausapotheken

Als nächste Instanz besorgt der Landeshauptmann die Veterinärangelegenheiten, die von der jeweiligen Landesveterinärdirektion administriert werden.

Oberste Instanz ist die  Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Der Österreichische Verfassungsgerichtshofes hat in einer Entscheidung vom 13. Dezember 1950 das Veterinärwesen wie folgt definiert:

"Das Veterinärwesen umfasst alle Maßnahmen, die zur Erhaltung des Gesundheitszustandes von Tieren und zur Bekämpfung der sie befallenden Seuchen, sowie zur Abwendung der aus der Tierhaltung und der aus der Verwertung der Tierkörper und der tierischen Produkte mittelbar der menschlichen Gesundheit drohenden Gefahren erforderlich sind."

Unter Vollziehung des Veterinärrechtes versteht man die gesamte Tätigkeit aller Veterinärbehörden.



weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für das Veterinärwesen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten  E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023
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