NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag

Förderung der Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder und der Tagesrandzeitbetreuung für über 3-jährige Kinder bis Erreichen der Schulpflicht für die Betreuung durch NÖ Tageseltern. Neue Förderrichtlinien gültig seit 1. September 2023.

Zur Schaffung eines kostengünstigen, ergänzenden Betreuungsangebots bei Tageseltern gewährt das Land Niederösterreich einen Zuschuss in Höhe von € 3,75 pro Betreuungsstunde zu den Kosten der

  • Vormittagsbetreuung von 07:00 bis 13:00 Uhr von Kindern bis zum 3. Geburtstag im Ausmaß von max. 120 Stunden je Kind und Monat bzw.
  • Tagesrandzeitbetreuung von 06:00 bis 08:00 Uhr und/oder 16:00 bis 19:00 Uhr von noch nicht schulpflichtigen Kindern ab dem 3. Geburtstag im Ausmaß von max. 40 Stunden je Kind und Monat

Um den Tageselternbetreuungsbeitrag zu erhalten, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • die Bewilligung zur Betreuung von Kindern gemäß § 3 Abs. 1 der Tagesmütter/-väter-Verordnung LGBl. 5065 idgF. liegt vor;
  • der Elternbeitrag darf in den geförderten Zeiträumen maximal € 1,25 pro Betreuungsstunde betragen;
  • die Sicherung der Betreuungsqualität ist durch eine Arbeitszeit der Tageseltern von max. 40 geförderten Wochenstunden gewährleistet;
  • zwischen den Tageseltern und den betreuten Kindern liegt kein nahes Verwandtschaftsverhältnis vor (z.B. Betreuung durch die Großeltern)
  • die Einwilligung zur Betreuung des Kindes liegt vor und eine Betreuungsvereinbarung wurde abgeschlossen;
  • die Erziehungsberechtigten sind berufstätig oder absolvieren eine berufsspezifische Aus- oder Weiterbildung;
  • eine Dienstgeberbestätigung zum Nachweis der erforderlichen Tagesrandzeitbetreuung wurde vorgelegt;
  • es wird durch die Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder von keiner anderen Stelle (z.B. AMS) eine Förderung für die Kleinkindbetreuung bezogen.

Folgende weitere Fördervoraussetzungen sind zu beachten:

  • Bei der Ermittlung der förderbaren Betreuungsplätze ist ausschließlich auf jene Kinder Bedacht zu nehmen, welche die Schulpflicht noch nicht erreicht haben.
  • Gemäß NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung, LBGl. 5065/1, dürfen max. 4 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr gleichzeitig betreut werden. Jedenfalls ist für die Förderung die für die jeweiligen Tageseltern behördlich festgelegte zulässige Höchstzahl der betreuten Minderjährigen maßgeblich.
  • Der NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag kann nur für jene Kinder gewährt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und wenn zumindest ein Elternteil bzw. eine mit der Obsorge betraute Person in Niederösterreich den Hauptwohnsitz hat.

Die Antragstellung erfolgt durch die Tageseltern über das vom Land Niederösterreich zur Verfügung gestellte E-Government-Formular.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Einmeldung der tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden in dem durch das Land NÖ zur Verfügung gestellten und bereits bekannten Anwendungsportal monatlich durch Überweisung auf das von den Tageseltern im Datenblatt angegebene Bankkonto.

Die Erziehungsberechtigten der geförderten Kinder werden über die Förderberechnung vom Land Niederösterreich informiert.

Die ab 1. September 2023 geltenden Richtlinien, ein Informationsschreiben an die Tageseltern und eine Muster-Betreuungsvereinbarung finden Sie im Bereich „Downloads“. 

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail:  kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel:.02742/9005-13283 od. 13468                                                                                   
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 25.10.2023
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