Sonderprogramm "Berufsreifeprüfung" – NÖ Bildungsförderung

Sonderprogramm "Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung" 

Durch das Sonderprogramm "Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung" soll ein Anreiz geleistet werden, dass Personen am Arbeitsmarkt Gestaltungsspielräume für höhere Qualifizierungen haben und somit Zugang zu einer tertiären Bildung.

Folgende Personengruppen werden gefördert:

  1. a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
    b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
    c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    - "Daueraufenthalt-EU" gemäß § 45 NAG oder
    - "Daueraufenthalt-EU" eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufent haltstitel gemäß § 49 NAG
    d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten 

    Welcher Personenkreis wird gefördert?
    - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
    - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
    - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
    - Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
    - öffentlich Bedienstete
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
  3. Die Berufsreifeprüfung muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  4. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  5. Zwischen Kinderbetreuungsgeldbezug und Weiterbildungsgeldbezug muss ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten liegen.
  6. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  7. Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
  8. Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt. 

Monatliches Bruttoeinkommen

Höhe der Förderung

bis € 2.000,00

€ 1.000,00

über € 2.000,00

€    500,00

Maßgebend ist das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorbereitungskurses für die 1. Teilprüfung bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen. 

Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Wurde mit den Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung vor dem 01.06.2015 begonnen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der Förderstelle per E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung über die Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (mindestens 75% Anwesenheit) und einer Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung.

Zum Online-Antrag
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Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777  
Letzte Änderung dieser Seite: 17.1.2024
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