Förderungen
Die Kellergassen stellen ein bedeutungsvolles Baukulturerbe dar. Dieses zu erhalten ist eine wichtige baukulturelle Aufgabe des Landes NÖ. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Kellerobjekte in seiner Schlichtheit, Ursprünglichkeit und als Bestandteil des Ensembles Kellergasse.
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in anderen Wohngebäuden.
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Eigenheimen.
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -Türen.
Das Fördermodell für die Sanierung von Eigenheimen bietet nicht nur die Möglichkeit, das in die Jahre gekommene Traumhaus wieder auf ein dem jetzigen Stand entsprechend, nachhaltiges und energieeinsparendes Gebäude zu bringen, sondern unterstützt auch mit einer noch individuelleren Finanzierung. Somit ist die Förderung noch vielfältiger.
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in anderen Wohngebäuden.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat die Förderschiene „Sauber Heizen für Alle“ mit 10.07.2026 geschlossen. Eine Neuregistrierung ist daher nicht mehr möglich. Ein wichtiger Hinweis für bereits durchgeführte Registrierungen/Anträge: Sollte bereits eine Registrierung oder ein Antrag eingereicht worden sein, sind die Förderungsmittel reserviert. Eine Verlängerung der Registrierung ist nicht möglich. Ab dem Zeitpunkt der Registrierung haben die Förderwerberinnen und Förderwerber 9 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist endet die Registrierung automatisch und die reservierten Mittel stehen nicht mehr zur Verfügung.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
