Nachrüsten von Druckluft-/Hydraulikbremsanschlüssen bei Zugmaschinen (Traktoren)

Vereinfachte Anzeigemöglichkeit ohne Fahrzeugvorführung

In folgendem Fall kann sich die Überprüfung auf vorzulegende Nachweise und Unterlagen beschränken (ohne Fahrzeugvorführung bei einer Prüfstelle)

  • Das Druckluft-/Hydraulikbremssystem stammt von einem Hersteller von Standard-Druckluft-/Hydraulikbremsanlagen, der über ausreichende Prüfnachweise für die verwendeten Bauteile, sowie über die jeweiligen Anbauvorschriften der Zugmaschinenhersteller (Herstellerfreigabe) verfügt.
    In diesen Prüfnachweisen muss eindeutig festgelegt sein, ob sich die gegenständliche Bremsanlage zum Anbau an das jeweilige Fahrzeug eignet und zu welchen Typen/Varianten/Versionen von Zugmaschinen sie passt (einschließlich EG-Typengenehmigungsnummer).

  • Für die jeweilige Anlage ist eine Einbau- und Betriebsanleitung vorhanden, aus der hervorgeht, welche Drücke an den Anhängerbremsanschlüssen anliegen müssen.

  • Die gelieferte Druckluft-/Hydraulikanlage wird von einem Fachbetrieb, der über eine entsprechende Berechtigung vom jeweiligen Bremsenhersteller verfügt, nach den Anweisungen der Einbau- und Betriebsanleitung eingebaut und der fachgerechte Einbau bestätigt. (Einbaubestätigung)

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlich formloser Antrag
  • gegebenenfalls Vollmachtserklärung des Fahrzeugeigentümers, falls der Antrag durch die Einbaufirma gestellt wird
  • ausreichende Prüfnachweise für die verwendeten Bauteile, sowie über die jeweiligen Anbauvorschriften der Zugmaschinenhersteller (oder Herstellerfreigaben)
  • Einbau- und Betriebsanleitung
  • Einbaubestätigung von einem Fachbetrieb (welcher über eine Berechtigung durch den Bremsenhersteller zum Einbau verfügt)
  • Genehmigungsdokument im Original (z.B.: Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug,...)

Vorgehensweise

Bitte senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen per Post zu. Die Eintragung erfolgt in unserer Zentrale in St. Pölten (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Technische KFZ-Angelegenheiten; Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten).

Wir sind bemüht, die Eintragung binnen einer Woche zu erledigen.

Sind bei der von Ihnen durchgeführten Änderung nicht alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, so vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Bürgerservicetelefonnummer 02742/9005-9020 an einer unserer Prüfstellen. Das Fahrzeug muss vorgeführt werden.

FAQ (häufig gestellte Fragen)


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 16.12.2020
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