Gewichtsänderung am Fahrzeug

Reduktion bzw. Erhöhung der höchsten zulässigen Gesamtmasse

Allgemeine Informationen

Im Kraftfahrgesetz ist die Reduktion der höchst zulässigen Gesamtmasse (höchst zulässiges Gesamtgewicht) eines Fahrzeuges ohne technische Änderungen vorgesehen.
Dies kann beispielsweise notwendig werden, um einen schweren Anhänger mit einem Pkw auch bei fehlender Lenkberechtigung der Klasse "E" ziehen zu dürfen.

Grundsätzlich wird immer von der technisch zulässigen Gesamtmasse (technische Höchstmasse, was hält das Fahrzeug maximal laut Herstellerangaben aus) ausgegangen. In den meisten Fällen ist dies dieselbe wie die höchste zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges. Um jedoch sicher zu sein, lesen Sie im Fahrzeugdokument (Typenschein, ...) nach.

FahrzeugkategorieReduktion
Fahrschulfahrzeugauf maximal 60% der technischen Höchstmasse
Fahrzeug für Schaustellergewerbeauf maximal 30% der technischen Höchstmasse
Anhänger bis max. 3500kgauf maximal 60% der technischen Höchstmasse
Sonstigeauf maximal 80% der technischen Höchstmasse

Beispiel für eine Gewichtsreduktion

Beispiel: Ein LKW ist weder als Fahrschulfahrzeug noch für Schaustellergewerbe zugelassen und hat eine technischen Höchstmasse von 18.000 kg.

Eine Festlegung der höchstzulässigen Gesamtmasse ist von 14.400 kg (80 % von 18.000 kg) bis 18.000 kg möglich.

Bitte beachten Sie: Da ein LKW eine Mindestnutzlast benötigt, und bei einem PKW das Mitführen der maximalen Personenanzahl möglich bleiben muss, sind diesbezüglich zusätzlich Grenzen zu berücksichtigen.

Für fahrzeugbezogene Auskünfte senden Sie bitte eine Kopie ihres Fahrzeugdokumentes und Ihre gewünschte höchstzulässige Gesamtmasse entweder per Fax an 02742/9005-16030 oder per E-Mail an post.wst8@noel.gv.at

Vorgehensweise

  • Handelt es sich um einen Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ist eine Herabsetzung üblicherweise nicht notwendig.
  • Handelt es sich um einen Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg aber nicht mehr als 3500 kg, ist ein Termin an einer unserer Prüfstellen zur Vorführung des Anhängers notwendig.
  • Handelt es sich um eine beantragte Gewichtsreduktion bzw. Eintragung einer Gewichtsbandbreite bei Wohnanhängern sind:

    • die Daten der Auflaufbremsvorrichtung bzw. gut erkennbare Lichtbilder
    • Lichtbilder vom Typenschild des Fahrzeuges
    • die Höchstzahl der Schlafplätze
    • die Gesamtlänge des Fahrzeugaufbaus (außen, siehe Skizze)

bekanntzugeben bzw. zu übermitteln.

Skizze eines Wohnmobilanhängers
Skizze zur Ermittlung der Gesamtlänge des Fahrzeugaufbaus© WST8


Wir sind bemüht, Ihren Antrag binnen einer Woche zu erledigen.

Informationen zur Erhöhung der höchsten zulässigen Gesamtmasse bzw. der technisch zulässigen Gesamtmasse

Sofern die gewünschte höchste zulässige Gesamtmasse nicht höher sein soll, als die technisch zulässige Gesamtmasse, ist eine Erhöhung der höchsten zulässigen Gesamtmasse ohne Änderung am Fahrzeug möglich. Eine Fahrzeugvorführung ist dazu nicht erforderlich. Bitte senden Sie uns einen formlosen Antrag für die gewünschte Änderung der Massen, das vollständig eingescannte Genehmigungsdokument sowie etwaige Nachweise zur Prüfung der Unterlagen per E-Mail an post.wst8@noel.gv.at. Nach erfolgter Prüfung setzten wir uns mit Ihnen bezüglich der weiteren Vorgehensweise in Verbindung.

Soll die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges erhöht werden, so ist eine Fahrzeugvorführung und ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann in Form einer Herstellerfreigabe oder eines Gutachten gemäß VdTÜV-Merkblatt 751 erfolgen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin an einer unserer Prüfstellen und bringen Sie bitte dazu alle Originalunterlagen mit.

FAQ (häufig gestellte Fragen)


Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 15.3.2023
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