Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 24.11.2025 )
Wittmann Battenfeld GmbH, KG Kottingbrunn
I. BNW2-BA-04139/043; Erweiterung Parkplatz NORD
Mit Eingabe vom 27.06.2024 hat die Wittmann Battenfeld GmbH um Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des Parkplatzes NORD im Standort 2542 Kottingbrunn, Wr. Neustädter Straße 81, Grst.Nr. 183/1, KG Kottingbrunn, angesucht.
II. BNW2-BA-04139/045; diverse Änderungen Montagehalle, 2-geschoßige Halle, Hallenkomplex A1, Aufzugsanlage
Mit Eingabe vom 27.06.2024 hat die Wittmann Battenfeld GmbH um Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für diverse Änderungen in der Montagehalle, der 2-geschoßigen Halle und im automatischen Palettenregallager (Hallenkomplex A1) und für den Einbau und Inbetriebnahme einer Aufzugsanlage im Standort 2542 Kottingbrunn, Wr. Neustädter Straße 81, Grst.Nr. 183/1, KG Kottingbrunn, angesucht.
III. BNW2-BA-04139/044; diverse Änderungen Zentralgebäude C
Mit Eingabe vom 27.06.2024 hat die Wittmann Battenfeld GmbH um Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung und Baubewilligung für diverse Änderungen des bestehenden Zentralgebäudes (Bürogebäude C) im Standort 2542 Kottingbrunn, Wr. Neustädter Straße 81, Grst.Nr. 183/1, KG Kottingbrunn, angesucht.
IV. BNW2-BA-04139/042; diverse Änderungen Bürogebäude D
Mit Eingabe vom 27.06.2024 hat die Wittmann Battenfeld GmbH um Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung und Baubewilligung für diverse Änderungen innerhalb des Gebäudes und an der Fassade (Bürogebäude D) im Standort 2542 Kottingbrunn, Wr. Neustädter Straße 81, Grst.Nr. 183/1, KG Kottingbrunn, angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Baden beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für
Montag, den 24.11.2025 um 08:30 Uhr an.
Treffpunkt: an Ort und Stelle, 2542 Kottingbrunn, Wr. Neustädter Straße 81
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Baden Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 229
2500 Baden, Schwartzstraße 50
