Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 19.06.2026 )

Marktgemeinde Neuhofen/Ybbs, KG Perbersdorf

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 15.09.2025, AMW2-WA-2571/001, wurde der Marktgemeinde Neuhofen an der Ybbs, vertreten durch die Frau Bürgermeisterin, zur Verbesserung der Hochwasserabflusssituation die wasserrechtliche Bewilligung für die Umgestaltung des Güterwegs Untertal sowie der angrenzenden Querstraße im HQ30-Hochwasserabflussbereich des Elzbaches bzw. des Mitterbaches in der Marktgemeinde Neuhofen an der Ybbs konkret wie folgt erteilt:
? Bereich Änderung Höhenlage:
Der Güterwegs Untertal auf Grst. 9195, KG Perbersdorf, wird auf die Höhenlage von 2001 abgesenkt. Das bedeutet eine Absenkung des Bereichs um maximal 10 cm. Der Güterweg wird auf einer Länge von rund 211 m auf die akkordierten Höhen aus dem Jahr 2001 abgesenkt.
? Bereich Absenkung:
Das Höhenniveau der Straße soll beginnend bei km 0,000 (Querstraße) auf einer Länge von 25 m auf Grst. 9182 und begleitend Grst. 9197, beide KG Perbersdorf, auf eine Höhe von 290,63 m ü. A. adaptiert werden. Dies bedeutet eine Absenkung zwi-schen 20 cm und 37 cm. Westlich und östlich der Absenkung steigt das Gelände wie-der zur bestehenden Brücke beziehungsweise zur Kreuzung an. Die Gesamtlänge der Straßenanpassung beträgt ca. 63 m.
Als Bauvollendungsfrist wurde in diesem Bescheid der 31.12.2026 bestimmt.
Mit Schreiben vom 07.04.2026, AMW2-WA-2571/003, ha. eingelangt am 09.04.2026, wur-de von der IKW Ingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft in 3300 Amstetten, unter Vorlage von Kollaudierungsunterlagen, namens der Marktgemeinde Neuhofen an der Ybbs, die Fertigstellung zu ggst. mit Bescheid vom 15.09.2025 bewilligten Straßenanpassung beim Güterweg Untertal mitgeteilt und wurden die Abweichungen gegenüber der erteilten Be-willigung im Ausführungsbericht angeführt.
Gemäß dem Ausführungsbericht kam es im Zuge der Bauherstellung in den Anschluss-bereichen und im Kreuzungsbereich aufgrund der bautechnisch notwendigen Übergriffe zu geringfügigen Mehrlängen und wurde eine zusätzliche Fläche im Ausmaß von rd. 910 m² asphaltiert.
Für die zusätzlich asphaltierte Fläche (Grst.Nr. 9189, KG Perbersdorf) wurde eine Verein-barung mit dem Grundeigentümer der Erhaltungsgemeinschaft Untertal abgeschlossen.
Nach Vorlage von Ausführungsunterlagen ist von der Wasserrechtsbehörde im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob die Anlage bescheidgemäß errichtet und die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt wurden bzw. allfällige Abänderungen nachträglich bewilligt werden können oder allenfalls Mängelbeseitigungsaufträge zu ergehen haben.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten setzt hierüber eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Freitag, den 19. Juni 2026, um 08:30 Uhr,Ê Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Neuhofen an der Ybbs 3364 Neuhofen an der Ybbs, Milleniumsplatz 1 an.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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