Hilfe zur Erziehung und Schulbildung – Hausunterricht

Das Land Niederösterreich unterstützt Familien, deren Kinder aufgrund einer Erkrankung vom Schulunterricht gerechtfertigt entschuldigt sind, durch eine Bezuschussung von bis zu 12 Stunden Hausunterricht pro Woche. Ziel des Hausunterrichtes ist es, die schulpflichtigen Kinder wieder in eine reguläre Schule zurückzuführen.

Allgemeines 

Unter Hausunterricht versteht man eine Beschulung des schulpflichtigen Kindes im häuslichen Umfeld durch eine pädagogisch qualifizierte Person. Der Unterricht bzw. die pädagogisch qualifizierte Person sind von der gesetzlichen Vertretung zu organisieren.

Voraussetzungen

Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Schulpflichtiges Kind 
  • Psychische oder schwerwiegend gesundheitliche Erkrankung
  • Nachweis der gerechtfertigten Verhinderung des Schulbesuches gemäß § 9 Schulpflichtgesetz
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich 

Notwendige Unterlagen 

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung: 

Unterschied Hausunterricht / häuslicher Unterricht

Beim sozialrechtlichen Konstrukt Hausunterricht ist das Kind dauerhaft bzw. bis auf Weiteres im Krankenstand befindlich und vom Schulbesuch gerechtfertigt verhindert.

Beim häuslichen Unterricht wird die allgemeine Schulpflicht durch den Unterricht zuhause erfüllt.
Die Person, die das Kind führend unterrichtet, ist allein für die Lern- und Entwicklungsschritte verantwortlich. Zum Nachweis des zureichenden Erfolgs des häuslichen Unterrichts ist auf den Schulstufen 1 bis 9 jährlich eine 
Externistenprüfung abzulegen. Es erfolgt keine finanzielle Unterstützung durch das Land NÖ. 

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Letzte Änderung dieser Seite: 28.1.2026
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