Naturdenkmäler in NÖ

Naturdenkmäler prägen die Landschaft um sie herum und sind von besonderer wissenschaftlicher oder kulturhistorischer Bedeutung. Dabei kann es sich um Naturgebilde wie etwa Schluchten, Bäume, Fossilien oder seltene Lebensräume handeln.

Naturdenkmäler sind als solche gekennzeichnet. An ihnen dürfen keine Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden, die nicht der Erhaltung des Naturdenkmals dienen. Die regelmäßige Entfernung von Dürrholz oder Totholz z.B. zur Herstellung der Verkehrssicherheit oder zur Erhaltung der Vitalität eines Baumes fällt unter den so genannten „normalen Erhaltungsaufwand“. Für Maßnahmen, die über den normalen Erhaltungsaufwand hinausgehen, kann ein finanzieller Zuschuss beantragt werden. Voraussetzung dafür ist die Einholung von Vergleichsangeboten für die erforderlichen Arbeiten. Weitere Informationen zur Beantragung erhalten Sie bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturdenkmäler

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2020
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