Trainerinnen oder Trainer für den Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz

Sie möchten Trainerin oder Trainer für den Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für das Bundesland Niederösterreich werden. 

Hinweis: 

Sollten Sie in anderen Bundesländern ebenfalls als Trainerin oder Trainer tätig sein wollen, wenden Sie sich auch an das jeweilige Bundesland. Gegen eine mehrfache Bestellung besteht seitens des Landes NÖ kein Einwand. Dabei sind aber die regional vorgesehenen Vorgaben jeweils einzuhalten. Der Sachkundekurs ist immer in jenem Bundesland zu absolvieren, in welchem das Tier später gehalten werden soll.

Hinweis zum Sachkundekurs für Hunde:

Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zu dem Sachkundenachweise nach dem Bundes-Tierschutzgesetz. Die landesrechtlichen Regelungen im NÖ Hundehaltegesetz sind ebenfalls zu beachten und unter NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 - Land Niederösterreich zu finden.

Dabei sind die Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung der Ausbildung in der Übergangszeit bis 30. Juni 2027 zu beachten.

Ein allgemeiner Sachkundenachweis (bzw. erweiterter Sachkundenachweis bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential – sogenannten Listenhunden – bzw. als auffällig erklärten Hunden) gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz ist weiterhin erforderlich, allerdings wird der Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem TSchG auch als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz gem. § 5 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz anerkannt.   

Umgekehrt werden allgemeine Sachkundenachweise gem. dem NÖ Hundehaltegesetz, welche bis zum 30. Juni 2027 absolviert wurden, auch als Theorieteil für den Sachkundenachweis nach dem TSchG anerkannt und in dem Fall ist nur mehr die praktische Einheit im Umfang von 2 Unterrichtseinheiten mit dem Hund zu absolvieren. Der erweiterte Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz wird in der Übergangszeit auch als Sachkundenachweise nach dem TSchG anerkannt. 

Verfahrensablauf

Um in die Liste der Trainerinnen und Trainer als geeignete Person aufgenommen zu werden, ist ein Antrag an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz (Sachkundenachweis@noel.gv.at) unter vollständigem Anschluss der erforderlichen Nachweise einzubringen. Beachten Sie, dass fehlende Unterlagen Verzögerungen bei der Aufnahme in die Liste der Trainerinnen und Trainer zur Folge haben.

Die Antragsformulare unterscheiden zwischen: 
Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung des Theoriekurses / Praxiskurses für Hunde 
Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung des Kurses für Amphibien und Reptilien / Papageienvögel


Mit Ihrem Antrag haben Sie folgende Nachweise vorzulegen:

Persönliche Daten:

  1. Meldezettel (nicht älter als 4 Wochen)
  2. Kopie eines Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Führerschein)
  3. Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Nachweise für den Theoriekurs Hunde: (zumindest einer dieser Nachweise ist vorzulegen)

  • Bestätigung über Ausbildung als Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin oder Tierschutzqualifizierter Hundetrainer von der VetMed oder DogAudit eGen
  • Bestätigung des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbands über die aktive Trainereigenschaft
  • Bestätigung des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbands, des Österreichischen Kynologenverbands oder der Österreichischen Hundesport Union über die aktive Funktion als Leistungsrichterin oder Leistungsrichter
  • Diplomzeugnis über den Abschluss der Ausbildung zur Tierärztin oder zum Tierarzt
  • Verleihungsbescheid zur „Akademisch geprüften Kynologin“ oder zum „Akademisch geprüften Kynologen“

Und weiters ist der Nachweis der langjährigen praktischen Erfahrung im Umgang mit Hunden vorzulegen: (zumindest einer dieser Nachweise ist vorzulegen)

  • Auszug aus der Heimtierdatenbank über die Haltung von Hunden über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren
  • Sonstiger Nachweis über die mind. 3-jährige praktische Erfahrung mit Hunden
  • Oder Nachweise über eine höherwertige praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden (z.B. Tierschutzqualifizierter Trainer oder ähnl.) 

Nachweise für den Praxiskurs Hunde: (zumindest einer dieser Nachweise ist vorzulegen)

  • Nachweis über die Arbeit als Tierschutzqualifizierte Trainerin oder Tierschutzqualifizierter Trainer über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren
  • Nachweis über die Zusatzausbildung im Bereich der Verhaltungsmedizin (z.B. der Vereinigung der österr. Kleintiermedizin, VÖK)

Für die Eingabe des Antrags fallen Gebühren an und ist eine Verwaltungsabgabe fällig. Sollten Sie unter das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) fallen, informieren Sie sich bei Ihrer Wirtschaftskammer über mögliche finanzielle Vergünstigungen bei der Neugründung eines Unternehmens.

Nach der positiven Prüfung Ihres Antrags wird ein Bescheid über die Feststellung Ihrer Eignung als Vortragender für den jeweiligen Kurs unter Vorschreibung von einzuhaltenden Auflagen ausgestellt.

Bei diesem Verfahren hat die Tierschutzombudsstelle Niederösterreich und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Parteistellung, weshalb auch ihnen der Bescheid zugestellt wird.

Dem Bescheid wird eine in Farbe gehaltene Vorlage der auszustellenden Bestätigung über die positive Absolvierung des Sachkundenachweises übermittelt, welche unverändert zu verwenden ist.

Mit der Entscheidung über Ihre Eignung werden Sie für das Bundeslandes NÖ in die jeweilige Liste der Vortragenden mit jenen Daten aufgenommen, welche Sie in Ihrem Antrag angeführt haben. 

  • Strafrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit hinsichtlich Tierquälerei und vorsätzlichen Delikte gegen Leib und Leben (Strafregisterauszug und Eidesstattliche Erklärung im Antrag)
  • Der Theoriekurs und der Praxiskurs für Hunde sind in Präsenz in Niederösterreich abzuhalten.
  • Der Theoriekurs für Reptilien und Amphibien sowie Papageienvögel kann einerseits in Präsenz in Niederösterreich aber auch online abgehalten werden.
  • Die Kursteilnehmer sind mit persönlichen Daten und Lichtbild-Ausweis (z.B. Führerschein, Reisepass) zu erfassen und dürfen sich zu keiner Zeit vertreten lassen.
  • Auf die korrekte Registrierung der Hunde in der Heimtierdatenbank und nicht nur bei diversen privaten Anbietern (z.B: Petdata) soll der Kursteilnehmer hingewiesen werden.  
  • Folgende Teilnehmerzahlen sind einzuhalten:
  • Theoriekurs Hunde: 20 Personen
  • Praxiskurs Hunde: 10 Personen mit je einem Hund
  • Kurs Amphibien, Reptilien, Papageienvögel: 25 Personen
  • Die von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz erstellten Vortragsunterlagen sind verpflichtend zu verwenden. Diese Unterlagen können Sie je Tierart sowohl als Präsentation, als auch als Skriptum auf der Seite Tierwissen.at  Sachkundenachweis für die Tierhaltung ab 2026 herunterladen.
  • Es ist die vom Land NÖ zur Verfügung gestellte Bestätigung über die Absolvierung des jeweiligen Kurses zu verwenden und darf nicht geändert werden.
  • Sie können im Antrag neben Ihrem Namen auch Ihre Adresse, E-Mail und Homepage sowie Ihre Ausbildung (lt. Antragsvoraussetzungen) zur Veröffentlichung angeben.

Empfehlungen: 

  • Berufshaftpflicht-Versicherung
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gut belichtete und belüftete sowie ruhige Vortragsräume mit entsprechenden Sanitärräumen
  • An die Gruppe angepasste Vortragsgeschwindigkeit
  • Der Übungsplatz (Praxiskurs Hund) soll so gewählt werden, dass keine Anrainerbelästigungen zu erwarten sind.  
  • Übliche Büroausstattung mit PC und Farbdrucker (für die Teilnehmerlisten und Kursbestätigungen) 
  • Beachten Sie die datenschutzkonforme Erfassung und Speicherung der persönlichen Daten Ihrer Kursteilnehmer. 

Der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung kann mit einer der folgenden Ausbildungen belegt werden.

  • Ausbildung zur Tierschutzqualifizierten Hundetrainerin oder zum Tierschutzqualifizierten Hundetrainer durch die VetMed oder DogAudit eGen
  • Tierärztin oder Tierarzt
  • aktive Trainereigenschaft des Österr. Jagdgebrauchshundeverband
  • aktive Leistungsrichterin oder Leistungsrichter des Österr. Jagdgebrauchshundeverbands, des Österr. Kynologenverbands oder der Österr. Hundesport Union
  • Akademisch geprüfte Kynologin oder Kynologe

Weiter ist die langjährige praktischer Erfahrung im Umgang mit Hunden zu belegen, dies kann erfolgen durch:

  • Auszug aus der Heimtierdatenbank über eigene Hundehaltung von mind. 3 Jahren
  • Nachweis über die Arbeit als Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin oder Hundetrainer
  • Ähnl. Nachweise 

Zur Abhaltung der Praktischen Kurse für die Hundehaltung, haben Sie zusätzlich auch die langjährige praktischer Erfahrung mit dem Training von Hunden zu belegen, dies kann erfolgen durch Vorlage

  • Nachweis über die Arbeit als Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin oder Tierschutzqualifizierter Hundetrainer von mind. 3 Jahren
  • Nachweis über die Zusatzausbildung im Bereich der Verhaltensmedizin (z.B. VÖK)

Der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung kann mit einer der folgenden Ausbildungen belegt werden.

  • Studium der Biologie
  • Studium der Zoologie
  • Studium der Veterinärmedizin
  • Studium der Ökologie
  • Lehrabschlussprüfung Tierpflegerin oder Tierpfleger
  • Lehrabschlussprüfung als Einzelhandelskauffrau oder Einzelhandelskaufmann mit einer Lehre im tierführenden Zoofachhandel
  • Lehrgang für Tierhaltung und Tierschutz Modul 1 und 2 (WIFI-Kurs)

Weiter ist die langjährige praktischer Erfahrung im Umgang mit diesen Tieren zu belegen, dies kann erfolgen durch Vorlage

  • einer Bestätigungen über eine mind. 3-jährige Tätigkeit im Umgang mit Reptilien und Amphibien oder Papageienvögel (z.B. Arbeitsbestätigung, Tierärzteausweis, GISA-Auszug für Zoofachhandel)

Eingabegebühr: € 70,-- (oder Vorlage der NeuFöG 2 – Bestätigung der Wirtschaftskammer)

Gebühren für die Beilagen: abhängig von der Größe und Anzahl der Beilagen

Bundesverwaltungsabgabe: € 11, 20 

weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16

3109 St. Pölten

E-Mail: sachkundenachweis@noel.gv.at

Letzte Änderung dieser Seite: 23.7.2026
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