Meldepflicht
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Abfallbilanzmeldungen für Gemeinden und Gemeindeverbände
Gemäß Abfallbilanzverordnung (BGBl.II Nr.497/2008 idgF) sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Abfallaufzeichnungen und Bilanzen elektronisch zu führen und bis spätestens 15. März eine Jahresabfallbilanz zu melden.
Meldung, Identifikationsnummer, Begleitschein
Ein Abfallersterzeuger, hat sich innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch zu registrieren.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Umweltrecht
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15390
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15390
