Die Aufgaben der Lebensmittelkontrolle

Neben der Kontrolle gehören auch die Beratung und die Information der Lebensmittelunternehmer/-innen zum Aufgabenbereich der Lebensmittel-Aufsichtsorgane.

In den Aufgabenbereich fallen:

  • Industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Betrieben, die (tierische und nicht tierische) Lebensmittel in Verkehr bringen (herstellen, verarbeiten, lagern, vermarkten,...)
  • auch Hersteller/-innen von Kosmetika, Gebrauchsgegenständen, sowie Spielwaren.

Beispiele: Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe, Fleischereien, Schlachtbetriebe, Bäckereien, Konditoreien, Brauereien, Wildbretbetriebe, landwirtschaftliche Direktvermarkter, Lebensmittelverpackungshersteller, Gemeinschaftsverpflegungen (Spitäler, Heime, Kindergärten, Betriebsküchen, Kantinen, Essen auf Rädern), Gaststätten, Restaurants, Würstelstände, Hersteller (Kindernährmittel, Kosmetika, Geschirren, Geräten, Spielwaren),  Märkte, Messen, Zeltfeste,...

Der Aufgabenbereich umfasst die Beurteilung folgender Bereiche:

  • augenscheinlicher Zustandes der Lebensmittel wie Aussehen, Geruch und Konsistenz
  • die Einhaltung der allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften
  • die Ausstattung der Betriebe (gerätespezifisch und baulich)
  • die Personal- und Betriebshygiene
  • die Eigenkontrolle der Betriebe
  • die Kennzeichnung und Zusammensetzung der Lebensmittel
  • die Entsorgung der Lebensmittelabfälle

Die Aufgaben werden durch Vor-Ort-Kontrollen, Dokumentenkontrollen und Entnahmen von Warenproben, die in einer Untersuchungsanstalt beurteilt werden, wahrgenommen.

Veterinärkontrollen werden in Lebensmittelbetrieben von amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten, das sind einerseits Amtstierärztinnen und Amtstierärzte und andererseits mittels Bescheid durch den Landeshauptmann beauftragte freiberufliche Tierärztinnen und Tierärzte, durchgeführt.

Unter anderem unterliegen folgende Betriebe einer Veterinärkontrolle:

  • Schlachtbetriebe für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde, Farmwild, Geflügel und Kaninchen
  • Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe für Fleisch
  • Kühlhäuser und Tiefkühlhäuser für Fleisch
  • Wildbearbeitungsbetriebe und zugelassene Wildsammelstellen
  • Betriebe, die ausgeschmolzene tierische Fette, Gelatine und Kollagen herstellen und Därme lagern
  • landwirtschaftliche Geflügel-, und Kaninchenschlachtbetriebe (Direktvermarkter)

Die Kontrollinhalte erstrecken sich auf

  • die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Einhaltung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben
  • Hygienekontrollen in Schlachtbetrieben und allen anderen Betrieben

Bei den Kontrollen wird die Einhaltung der einschlägigen europäischen und österreichischen Rechtsnormen überprüft.

Hinweis zu Trinkwasser:

Wasserversorgungsanlagen wie auch eigene Hausbrunnen fallen nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle. Die Angelegenheiten der Trinkwasserkontrolle fallen in die Abteilung Umwelthygiene (GS2).


Hinweis zu BIO Betrieben:

Betriebe, die biologische Erzeugnisse vermarkten, müssen mit einer zugelassenen Biokontrollstelle einen Kontrollvertrag abschließen und werden auch von dieser Kontrollstelle kontrolliert.


http://ec.europa.eu/agriculture/ofis_public/r8/ctrl_r8.cfm?targetUrl=home&lang=de

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023
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