Biomasse-Nahwärme-Förderung in Niederösterreich

Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014‐2020 sind in Niederösterreich folgende Biomasse-Anlagen förderbar:

  • Errichtung oder Ausbau kleiner Biomasse-Nahwärmeanlagen.
  • Umrüstung bestehender landwirtschaftlichen Biogasanlagen für landwirtschaftliche Substrate weg von einer Futtermittelkonkurrenz. 
  • Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger oder fester Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen). Ausgenommen sind Holz- oder Holznebenprodukte.

Aufgrund der verfügbaren Fördermittel wird der Förderschwerpunkt auf Biomasse-Nahwärmeanlagen gelegt.

Ziel ist die Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Energiedienstleistungen aus nachwachsenden Rohstoffen (Diversifizierung).

Projekte außerhalb der Land- und Forstwirtschaft haben die Möglichkeit im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ um Unterstützung anzusuchen. Bitte beachten Sie die Richtlinie Umweltförderung im Inland.

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bzw. deren Zusammenschlüsse.

Alle anderen Förderungswerber/innen haben die Möglichkeit im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ für Projekte, welche den oben angeführten Bedingungen nicht entsprechen, um Unterstützung anzusuchen. Bitte beachten Sie die Richtlinie Umweltförderung im Inland.

Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle - Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt und Energiewirtschaft, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, post.ru3-ek@noel.gv.at eingebracht werden.
Die einlangenden Förderungsanträge werden zu einem Auswahlverfahren zusammengefasst.

Den genauen Förderungsablauf entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich verfügbaren Förderungsanleitung.

Nach Erhalt der Förderungszusage kann eine Teil- und eine Endabrechnung vorgenommen werden. Dazu ist ein Zahlungsantrag und eine Belegaufstellung einzureichen und Originalrechnungen, Zahlungsnachweise, Versicherungsbestätigung sowie Fertigstellungsmeldung beizulegen.

Details dazu finden Sie im Downloadbereich in der Förderungsanleitung und den Vorgaben zu Zahlungsanträgen.

Bitte beachten Sie die im Downloadbereich verfügbare Förderungsanleitung! Darin finden Sie alle nötigen Informationen über Förderungsbedingungen und der vorzulegenden Unterlagen, welche für eine Projektbeurteilung nötig sind! 

Alle Projekte werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur jene Förderungsanträge, die bis zu einem vorgegebenen Stichtag vollständig bei der Bewilligenden Stelle eingelangt und entscheidungsreif sind, können in das nächste Auswahlverfahren einbezogen werden.

Somit sollen eine effiziente Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Ende der Förderungsperiode 2014‐2020 gewährleistet werden.

Um für eine Förderung grundsätzlich in Betracht zu kommen, muss eine Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Vorhaben, die diese oder mehr Punkte erreichen, werden entsprechend der erreichten Punkteanzahl gereiht und abhängig vom ‐ für die Auswahlrunde festgelegten ‐ Budget für eine Förderung ausgewählt. Vorhaben, die auf Grund der budgetären Situation in der jeweiligen Auswahlrunde nicht zum Zug kommen, können bei gleichbleibenden Bedingungen einmalig in die nächste Auswahlrunde übernommen werden.

Wird das beantragte Vorhaben im Auswahlverfahren positiv ausgewählt, erfolgt die weitere Bearbeitung. Den genauen Förderungsablauf entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich verfügbaren Förderungsanleitung.

Die Auswahlverfahren werden blockweise durchgeführt. Alle entscheidungsreifen Anträge (samt Beilagen), welche bis zum jeweiligen Stichtag vorliegen, werden einem Auswahldurchgang unterzogen.

Die nächsten Stichtage für das Auswahlverfahren sind mit 31. März 2024 und 30. September 2024 festgesetzt.

Direkter Zuschuss zu den Investitionen im Ausmaß von bis zu 35 Prozent der anrechenbaren Netto-Investitionskosten.

Nach Erhalt der Förderungszusage kann eine Teil- und eine Endabrechnung vorgenommen werden. Dazu ist ein Zahlungsantrag und eine Belegaufstellung einzureichen und Originalrechnungen, Zahlungsnachweise, Versicherungsbestätigung sowie Fertigstellungsmeldung beizulegen.

Details dazu finden Sie im Downloadbereich in der Förderungsanleitung und den Vorgaben zu Zahlungsanträgen.

ACHTUNG: Einreichungen von Projekten sind nur mehr bis 31.12.2022 möglich!
Die Umsetzung/Errichtung/Abrechnung kann voraussichtlich bis Mitte 2025 erfolgen!


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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 17 3109 St. Pölten E-Mail: mailto: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 14790
Fax: 02742 / 9005 - 14350
Letzte Änderung dieser Seite: 19.12.2023
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