Beratung und Hilfestellung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe an den Bezirksverwaltungsbehörden bieten Eltern, Kindern und Jugendlichen umfassende Beratung und Hilfe in folgenden Angelegenheiten:

  • Festsetzung und Eintreibung des Unterhaltes
  • Feststellung der Vaterschaft
  • Information über förderliche und gewaltfreie Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Beratung bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen sowie familiären Problemen
  • Hilfen für Eltern, werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von familiären Problemen und Krisen
  • Gefährdungsabklärung und Beurteilung ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist
  • Hilfeplanung zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen, psychischen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Erziehungshilfen bei Gefährdung des Kindeswohls in Form von Unterstützung der Erziehung in der Familie oder Voller Erziehung in Institutionen, bei Pflegepersonen oder nahen Angehörigen
  • Beurteilung der Eignung von Pflegepersonen und Adoptiveltern/Adoptivelternteile sowie Mitwirkung an der Adoption von Kindern und Jugendlichen
  • Soziale Diagnosen und fachliche Stellungnahmen für Behörden und Gerichte
  • Anonyme Geburt
  • Bewilligung von Tagespflegestellen

NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz 

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Letzte Änderung dieser Seite: 8.1.2026
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